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von Helene Kuznetsov

Unterrichtsverlagerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im schulischen Alltag kommt es vor, dass mit einer Lerngruppe ein '''Betrieb besichtigt''' oder ein anderer '''außerschulischer Lernort''' aufgesucht werden soll. Grundsätzlich sollen öffentliche Verkehrsmittel für solche den Unterricht bereichernde Aktivitäten verwendet werden. Dies ist aber nicht immer möglich: z.B. ist in der Landwirtschaft eine Feldbegehung über diesen Weg nicht umzusetzten. Hier kann dann ausnahmsweise das Verfahren zum Besuch eines außerschulischen Lernorts gewählt werden.
Im schulischen Alltag kommt es vor, dass mit einer Lerngruppe ein '''Betrieb besichtigt''' oder ein anderer '''Lernort''' aufgesucht werden soll. Dieses ist im Rahmen der Unterrichtsverlagerung möglich. Hierbei wird der Beginn des Unterrichts an diesem bestimmten Ort durch die Lehrkraft festgelegt. Die Anreise der Schüler erfolgt eigenständig (privater PKW, Fahrgemeinschaft, Bus etc.) und ist, wie auf dem klassischen Schulweg, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.  


==Verfahren==
==Verfahren==
Sieben Tage vor dem Besuch sind [[Dienstreise|Dienstreiseantrag]] und [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Ausserschulischer%20Lernort.pdf?show=true Antrag außerschulischer Lernort] ausgefüllt abzugeben.
Sieben Tage vor dem Besuch sind [[Dienstreise|Dienstreiseantrag]] und Antrag Unterrichtsverlagerung ausgefüllt abzugeben.


==Reduzierter Versicherungsschutz==
==Versicherungsschutz==
Die Schülerinnen und Schüler sind auf den reduzierten Versicherungsschutz hinzuweisen und müssen dies per Unterschrift bestätigen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf den Versicherungsschutz (Schulweg - ohne Sachschadenhaftung) hinzuweisen und müssen dies per Unterschrift bestätigen (Antrag Unterrichtsverlagerung).


Der Unterricht beginnt dann am außerschulischen Lernort.
Der Unterricht beginnt dann am festgelegten Lernort.


== Außerschulischer Lernort ist keine Schulfahrt ==
== Unterrichtsverlagerung ist keine Schulfahrt ==
Der Besuch eines außerschulischen Lernortes ist von einer [[Schulfahrten|Schulfahrt]]/Klassenfahrt sowohl von der Zielsetzung als auch von der formalen Durchführung zu unterscheiden. Allerdings ist an Berufsbildenden Schulen die Unterscheidung nicht immer trennscharf möglich.
Die Unterrichtsverlagerung ist von einer [[Schulfahrten|Schulfahrt]]/Klassenfahrt sowohl von der Zielsetzung als auch von der formalen Durchführung zu unterscheiden. Der klare Bezug zu unterrichtlichen Inhalten muss gegeben sein. Maßnahmen zur Stärkung der Klassengemeinschaft sind i.d.R. eintägige Schulfahrten.

Version vom 21. März 2024, 10:24 Uhr

Unterrichtsverlagerung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Außerschulischer Lernort


Im schulischen Alltag kommt es vor, dass mit einer Lerngruppe ein Betrieb besichtigt oder ein anderer Lernort aufgesucht werden soll. Dieses ist im Rahmen der Unterrichtsverlagerung möglich. Hierbei wird der Beginn des Unterrichts an diesem bestimmten Ort durch die Lehrkraft festgelegt. Die Anreise der Schüler erfolgt eigenständig (privater PKW, Fahrgemeinschaft, Bus etc.) und ist, wie auf dem klassischen Schulweg, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Verfahren

Sieben Tage vor dem Besuch sind Dienstreiseantrag und Antrag Unterrichtsverlagerung ausgefüllt abzugeben.

Versicherungsschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind auf den Versicherungsschutz (Schulweg - ohne Sachschadenhaftung) hinzuweisen und müssen dies per Unterschrift bestätigen (Antrag Unterrichtsverlagerung).

Der Unterricht beginnt dann am festgelegten Lernort.

Unterrichtsverlagerung ist keine Schulfahrt

Die Unterrichtsverlagerung ist von einer Schulfahrt/Klassenfahrt sowohl von der Zielsetzung als auch von der formalen Durchführung zu unterscheiden. Der klare Bezug zu unterrichtlichen Inhalten muss gegeben sein. Maßnahmen zur Stärkung der Klassengemeinschaft sind i.d.R. eintägige Schulfahrten.