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von Helene Kuznetsov

Schulfahrten: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.11.2015 (SVBl. S. 548) festgelegt worden.
Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.11.2015 (SVBl. S. 548) festgelegt worden.


Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte.
Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte.


Unterrichtsbedingte Fahrten '''zu außerschulischen Lernorten''' sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.
Unterrichtsbedingte Fahrten '''zu außerschulischen Lernorten''' sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.
== Weitere Hinweise ==
[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/schulfahrten/schulfahrten Informationsseiten des RLSB]
[https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-224100-MK-20151101-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true Schulfahrten RdErl. d. MK v. 1.11.2015]


Schulfahrten müssen beantragt werden.
Schulfahrten müssen beantragt werden.

Version vom 12. Januar 2022, 15:56 Uhr

Schulfahrten
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Schulfahrt, Klassenfahrt


Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.11.2015 (SVBl. S. 548) festgelegt worden.

Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte.

Unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.

Weitere Hinweise

Informationsseiten des RLSB

Schulfahrten RdErl. d. MK v. 1.11.2015


Schulfahrten müssen beantragt werden.