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=== Dienstreisen ins europäische Ausland === | |||
Bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstreisen innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen,der Schweiz oder das Vereinigte Königreich ist eine [[A1-Bescheinigung]] notwendig.<br /> |
Version vom 14. Juni 2022, 07:05 Uhr
Dienstreise | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Dienstfahrt |
Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Mögliche Anlässe sind n einer Übersicht dargestellt.
Formulare
Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung,etc.)
- Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt durchführen
- Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt Antrag im Eingangskorb des Abteilungsleiters
- Genehmigung der Verwaltung per E-Mail abwahrten
- Dienstreise durchführen
- Reisekosten abrechnen
Hinweise
Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen (RLSB)
Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen, Handreichung der RLSB (Stand 2020)
Alle Hinweise zu Dienstreisen auf den Internet-Seiten der RLSB
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Grundsätzlich sind Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (2. Klasse) durchzuführen.
Bei der Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln sind alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Geschäftskundenrabatt des Landes Niedersachsen oder der BahnCard bzw. BahnCard Business, ggf. Wochen-Monatstickets oder das „Niedersachsenticket“ auszunutzen. Fahrkarten mit Nutzung des Großkundenrabatts können nur am Schalter gekauft werden, nicht online.
Gründe einer Dienstreise
Fortbildung (FB), Dienstreise (DR), Praktikumsbetreuung (PB), Betriebsbesichtigung (BS), Außerschulischer Lernort (BS)
Dienstreisen ins europäische Ausland
Bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstreisen innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen,der Schweiz oder das Vereinigte Königreich ist eine A1-Bescheinigung notwendig.