Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Thomas Kohne

Auslagenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{BBS Info Allgemein||||}}Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{BBS Info Allgemein||||}}Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.
{{BBS Info Allgemein
|Organisation=Verwaltung
|Information=Prozess
|Verantwortlich=Hilker
|Schlagworte=Auslagenerstattung
}}
Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.


An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung '''nur nach Abstimmung mit der Verwaltung''' gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen [[Beschaffung|Beschaffungsunterlagen]] das [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Auslagenerstattung%20Landkreis.pdf?show=true Formular zur Auslagenerstattung] auszufüllen.
An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung '''nur nach Abstimmung mit der Verwaltung''' gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen [[Beschaffung|Beschaffungsunterlagen]] das [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Auslagenerstattung%20Landkreis.pdf?show=true Formular zur Auslagenerstattung] auszufüllen.

Aktuelle Version vom 6. November 2021, 15:45 Uhr

Auslagenerstattung
Organisation Verwaltung
Information Prozess
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Auslagenerstattung


Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.

An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung nur nach Abstimmung mit der Verwaltung gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen Beschaffungsunterlagen das Formular zur Auslagenerstattung auszufüllen.