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Zentrale Stelle für die Erfassung und Steuerung von Beschwerden und Verbesserungsmaßnahmen ist die zuständige Abteilungsleitung. Hier wird nach Anlass entschieden, wer für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig ist. (z.B. Fachlehrer, Klassenteam, Abteilung, Schulleitung, Landkreis, etc.). Grundlegende Beschwerden oder Verbesserungsmaßnahmen werden in der Erweiterten Schulleitung der Berufsschule bearbeitet. | Zentrale Stelle für die Erfassung und Steuerung von Beschwerden und Verbesserungsmaßnahmen ist die zuständige Abteilungsleitung. Hier wird nach Anlass entschieden, wer für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig ist. (z.B. Fachlehrer, Klassenteam, Abteilung, Schulleitung, Landkreis, etc.). Grundlegende Beschwerden oder Verbesserungsmaßnahmen werden in der Erweiterten Schulleitung der Berufsschule bearbeitet. | ||
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[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/ | [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Beschwerden%20Anregungen/Beschwerden%20Handreichung%20Widersprueche%20Klagen%20MK.pdf Handreichung zu Verfahren bei Beschwerden, Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen der Schulen (siehe auch §§ 68 ff., insbesondere §§ 72 und 73 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO))] | ||
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/ | [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Beschwerden%20Anregungen/Beschwerden%20BehandlungVerfuegung%20MK.pdf Verfügung Behandlung von Beschwerden 1997-05-15] |
Aktuelle Version vom 27. Dezember 2021, 09:39 Uhr
Beschwerden | |
---|---|
Organisation | BBS insgesamt |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kohne |
Schlagworte | Beschwerden |
Die Äußerung von Beschwerden gehört zum Schulalltag. Durch ein geregeltes Verfahren werden Unzufriedenheitsäußerungen kanalisiert. Die Beschwerden werden nach definierten Schritten und mit eindeutigen Zuständigkeiten bearbeitet und dokumentiert (schulinterner Prozess).
Beschwerden werden grundsätzlich mit einer Mitteilung an den Beschwerdeführenden abgeschlossen.
In der Regel wird das Beschwerdeformular der BBS verwendet.
Zielsetzung
Das Beschwerdemanagement der BBS Bersenbrück dient der Verbesserung des Schulklimas für die am Schulleben beteiligten Schülern, Eltern und Betriebe. Störungen sollen verringert, die Zufriedenheit von allen Beteiligten gesteigert, das Schulklima verbessert und dadurch das Lernen und Lehren erleichtert werden. Die systematische Bearbeitung der Beschwerden nach einem geregelten Verfahren ermöglicht zusätzlich eine Aufarbeitung und Auswertung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen dem internen Qualitätsentwicklungsprozess der Schule als Ausgangspunkt für strukturelle Verbesserungen.
Leitgedanken
- Das Formulieren von Verbesserungsvorschlägen oder Beschwerden steht allen Schülern, Eltern und Betrieben zu.
- Es ist das erklärte Ziel den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück, interne und externe Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden von Schülern, Eltern und Betrieben zeitnah und professionell vor Ort zu bearbeiten und zu klären.
- Verbesserungsvorschläge bzw. Beschwerden sind mit dem Papier-Formular (auch erhältlich auf der Homepage der Schule) einzureichen. Das Papierformular kann im Sekretariat abgegeben werden.
Verfahren
Die Beschwerde wird mit dem Beschwerdeformular erfasst.
Zentrale Stelle für die Erfassung und Steuerung von Beschwerden und Verbesserungsmaßnahmen ist die zuständige Abteilungsleitung. Hier wird nach Anlass entschieden, wer für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig ist. (z.B. Fachlehrer, Klassenteam, Abteilung, Schulleitung, Landkreis, etc.). Grundlegende Beschwerden oder Verbesserungsmaßnahmen werden in der Erweiterten Schulleitung der Berufsschule bearbeitet.
Berechtigte Verbesserungsvorschläge bzw. Beschwerden fördern die Schulentwicklung: Verbesserungsbereiche werden erkannt und benannt und können systematisch bearbeitet werden.
Weitere Informationen
Verfahren bei Beschwerden, Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidung der Schulen (Vers. 2020)