Zuletzt bearbeitet vor einem Monat
von Janbernd Kröger

Arbeitsschutz/Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Sie/Er ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben: Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe Organisation der Fortbildungen zur…“)
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Sie/Er ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
{{BBS Info Allgemein
|Organisation=BBS insgesamt
|OE Verantwortung=Kröger
|Information=Information
|Verantwortlich=Schütte
|Schlagworte=Erste Hilfe
}}


Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
== Aufgabenbereich ==
Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes, Informationsveranstaltungen
Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen


(ggf. gemeinsam mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich)
* Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
* Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
* Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
* Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
* Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
* Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
* Bereitstellung von Verbandsbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
* Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
* Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
* Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
* Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung


·       Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
== Verbandmaterial ==
Im Schulgebäude befinden sich an verschiedenen Standorten zwei Arten von Verbandkoffern.


(in Absprache mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister)
* [[Produkt:Verbandkasten Groß|Verbandkasten Groß]]
* [[Produkt:Verbandkasten Standard|Verbandkasten Standard]]
* [[Produkt:Insekten Erste Hilfe-Kit|Insekten Erste Hilfe-Kit]]


·       Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule (z. B. Sicherheits-, Gefahrstoffbeauftragte/r,  Beauftragte/r für Brandschutz und Evakuierung)
== Informationen zur Ersten Hilfe ==
[https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/uebergreifende-themen/erste-hilfe Erste Hilfe (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)]
 
[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1421 DGUV Information 202-059 | Erste Hilfe in Schulen]
 
[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2769 DGUV Information 204-008 | Handbuch zur ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder]
 
 
[[Category:B12 Präventiv arbeiten]]

Aktuelle Version vom 29. Oktober 2025, 14:24 Uhr

Arbeitsschutz/Erste Hilfe
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung Kröger
Information Information
Verantwortlich Schütte
Schlagworte Erste Hilfe


Aufgabenbereich

Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:

  • Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
  • Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
  • Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
  • Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
  • Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
  • Bereitstellung von Verbandsbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
  • Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
  • Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
  • Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
  • Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung

Verbandmaterial

Im Schulgebäude befinden sich an verschiedenen Standorten zwei Arten von Verbandkoffern.

Informationen zur Ersten Hilfe

Erste Hilfe (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)

DGUV Information 202-059 | Erste Hilfe in Schulen

DGUV Information 204-008 | Handbuch zur ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder