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von Thomas Kohne

MK-Zielvereinbarung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entsprechend der Handreichung „Zielvereinbarung zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ vom Februar 2015 und dem RdErl. d. MK v. 08.07.2013 führt die Schulleitung im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit der Landesschulbehörde Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen  (s.u.) und insbesondere die Ergebnisse anderer externer Evaluationen herangezogen. Die Landeskennzahlen werden wie folgt vom Land beschrieben (vgl. Handbuch „Schulisches Controlling“ Niedersächsisches Kultusministerium, Stand März 2011, (S.11 ff.):
{{BBS Info Allgemein
|Organisation=Schulleitung
|Information=Prozess
|Verantwortlich=Kohne
|Schlagworte=Zielvereinbarung
}}In Niedersachsen sind alle öffentlichen berufsbildenden Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem-BBS zu implementieren, das neben dem verbindlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/KAM-BBS%202022%20Plakat%20Erlassbestandteile.pdf?show=true (KAM-BBS) 2022] auf dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022 basiert.


„Die externe Steuerung erfolgt auf der Grundlage der QM-Auswertungen (derzeit Abschlussquote, Übernahmequote, Erfolgreiche Schulzeiten), dem Bericht der Schulinspektion sowie bei Bedarf der Zufriedenheitswerte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und relevanter Anspruchsgruppen der Schule.  
Der [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/202110_BSS_Strategischer_Handlungsrahmen.pdf?show=true Strategische Handlungsrahmen] als „Steuerungsinstrument“ des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) greift die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in der beruflichen Bildung auf und verdeutlicht bildungspolitische Schwerpunktsetzungen der nächsten Jahre. Für die berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren gilt es, die langfristigen Aufträge „'''Lernen in der digitalen Welt'''“ und „'''Demokratiebildung stärken'''“ umzusetzen.


Die Steuerung erfolgt konkret durch regelmäßige Zielvereinbarungen zwischen der einzelnen berufsbildenden Schule und der Schulbehörde auf der Grundlage dieser Ergebnisse.
Die zukünftige Ausrichtung der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren erfolgt entlang der vier verbindlichen strategischen Handlungsfelder des Handlungsrahmens:


Im Folgenden werden die QM-Auswertungen kurz skizziert.
*Schulische Profile schärfen
*Qualitätsmanagement implementieren
*Schulkultur leben
*Kooperationen ausbauen


Sie geben Auskunft über die Erfolge/Leistungsfähigkeit einer Schule:
Diese Handlungsfelder werden über verbindliche strategische Ziele konkretisiert. Die operative Ausgestaltung und schulindividuelle Profilbildung liegen weiterhin in der Verantwortung der berufsbildenden Schulen.


Kennzahl: Abschlussquote
Das verbindliche Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) 2022 als wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems BBS in Niedersachsen ist direkt verzahnt mit dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022. Die sieben Qualitätsbereiche des KAM-BBS 2022 können in den vier strategischen Handlungsfeldern des Strategischen Handlungsrahmens abgebildet werden. Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule fokussieren


Bei der Berechnung der Abschlussquote wird ermittelt, wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Statistik (15.11. des Vorjahres) einen Bildungsgang besucht haben, am Ende dieses Bildungsganges einen Abschluss erzielten.  
Berufsbildende Schulen gestalten und implementieren ihre schulischen Prozesse entlang der Qualitätsbereiche des KAM-BBS 2022. Der Qualitätsentwicklungsprozess-BBS, der bei der Ausgestaltung der Kernaufgaben durchlaufen wird, sichert die zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren.


Ausgewiesen wird auch die Abschlussquote der Schule im Verhältnis zu der des Landes: Ein positiver bzw. negativer Wert bedeutet, dass die Abschlussquote des Bildungsgangs um die entsprechende Prozentzahl über bzw. unter der des Landesdurchschnitts liegt.
==Aktuelles Verfahren==
<span class="ve-pasteProtect" style="color: rgb(51, 51, 51)" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;color: rgb(51, 51, 51)&quot;}">Der Zielvereinbarungsprozess orientiert sich an folgenden Vorgaben:</span>


Kennzahl: Übernahmequote
*[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/202110_BSS_Strategischer_Handlungsrahmen.pdf?show=true Strategischer Handlungsrahmen-BBS Okt. 2021]
*[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/KAM-BBS%202022%20Plakat%20Erlassbestandteile.pdf?show=true Kernaufgabenmodell-BBS (KAM-BBS 2022), RdErl. d. MK v. 16.2.2022]
*[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/MK_-_SVBl_7_22_-_Amtlicher_Teil.pdf?show=true Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen, RdErl.d. MK v. 23.5.2022]
*[https://schucu-bbs.nline.nibis.de/ Leitlinie SchuCu-BBS]
*[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/EB-BbS_2022_mit_Markierungen_der_nderungen.pdf?show=true EB-BbS Fassung vom 01.08.2022].


Bei der Ermittlung der Übernahmequote werden die Abgängerinnen und Abgänger ein Jahr nach Verlassen des Bildungsganges über ihren weiteren Bildungsweg bzw. den Übergang in das Arbeitsleben („Verbleib“) befragt. In die Berechnung der Quote gehen nur die Abgängerinnen und Abgänger ein, die geantwortet haben. Diese Quote wird ab 2010 nicht mehr für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufseinstiegsklasse erhoben.  
Die Schulleitung führt im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit der übergeordneten Behörde Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen [[Kennzahlen]] und eventuell vorliegende Ergebnisse anderer externer Evaluationen herangezogen.  


Als "abschlussadäquat" wird der weitere Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler dann bewertet, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang Voraussetzung für diesen weiteren Weg war.  
Bei der entsprechend den Handreichung (s.o.) mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung durchgeführten Zielvereinbarungen wird der Landkreis Osnabrück, vertreten durch die Fachdienstleitung Schulen (FD 4), im Rahmen des Prozesses ins Benehmen gesetzt. Die so vereinbarten Ziele werden in folgender Weise in den schulinternen [[Zielvereinbarungsprozess]] berücksichtigt:


Beim Vergleich Schule – Land wird der prozentuale Anteil der erfolgreichen Schülerinnen und Schüler eines Bildungsgangs der Schule mit dem des Landes Niedersachsen verglichen. Positive Werte heißen: die Übernahmequote ist höher als im Landesdurchschnitt.  
#Die Zielvereinbarung wird der erweiterten Schulleitung bekannt gemacht und besprochen;
#Der Schulleiter stellt die wesentlichen Aspekte auf der folgenden Gesamtkonferenz vor;
#Betreffen Elemente der Zielvereinbarung einzelne Bildungsgänge oder Fachgruppen, werden die jeweiligen Gruppen schulintern in den Zielvereinbarungsprozess (top-down) eingebunden;
#Alle Bildungsgänge berücksichtigen für den kommenden Zielvereinbarungsprozess Ziele, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen wurden und machen diese als solche kenntlich;
#Nach vier Jahren ruft die Schulleitung als Vorbereitung auf die nächste Zielvereinbarung die Maßnahmen und den Zielerreichungsgrad der Bildungsgänge über einen Statusbericht ab.


Kennzahl: Erfolgreiche Schulzeiten
Das Verfahren wird jeweils von den Dezernenten des RLSB angestoßen.


Diese Kennzahl bezieht sich auf die Regelausbildungsdauer in einem Bildungsgang. Es wird ermittelt, wie viele Schuljahre die Schüler
<br />


innen und Schüler benötigt haben, um den Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. Es ist auch zu erkennen, ob (bzw. wie viele) Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr wiederholen mussten und somit mehr Schulzeit als im Regelfall benötigt wurde. Die schulische Kennzahl wird in Beziehung gesetzt zum Landesdurchschnitt. (Positive Werte = Schule ist besser als der Landesdurchschnitt, negative Werte = Schule ist schlechter als der Landesdurchschnitt.)“
==Weitere Dokumente==
Veraltet


Bei der entsprechend den Handreichung (s.o.) mit der Landesschulbehörde durchgeführten Zielvereinbarungen wird der Landkreis Osnabrück, vertreten durch den Fachdienstleiter Schulen, im Rahmen des Prozesses ins Benehmen gesetzt. Die so vereinbarten Ziele werden in folgender Weise in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess (vgl. gesonderte Prozessbeschreibung) berücksichtigt:
*[https://www.mk.niedersachsen.de/download/95543/Leitfaden_Zielvereinbarungen.pdf Handreichung] <span class="ve-pasteProtect" style="color: rgb(51, 51, 51)" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;color: rgb(51, 51, 51)&quot;}">„Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ des MK (Stand Februar 2015),</span>
*[https://www.mk.niedersachsen.de/download/95546/Strategischer_Entwicklungsrahmen.pdf Strategischem Entwicklungsrahmen des MK] <span class="ve-pasteProtect" style="color: rgb(51, 51, 51)" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;color: rgb(51, 51, 51)&quot;}">(Stand Februar 2015),</span>
*[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/202110_Strategischer_Handlungsrahmen-BBS_digitale_Version.docx.pdf?show=true Strategischer Handlungsrahmen des MK] (Stand Oktober 2021)
*<span class="ve-pasteProtect" style="color: rgb(51, 51, 51)" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;color: rgb(51, 51, 51)&quot;}">[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-224100-MK-20130708-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 14.5.2018]</span> <span class="ve-pasteProtect" style="color: rgb(51, 51, 51)" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;color: rgb(51, 51, 51)&quot;}">Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen</span>
*<span class="ve-pasteProtect" style="color: rgb(51, 51, 51)" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;color: rgb(51, 51, 51)&quot;}">[http://www.schure.de/22410/42-6-80101-6-1-16.htm Rd.Erl. d. MK v. 19.5.2016]</span> ''Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des [[Kernaufgabenmodell|Kernaufgabenmodells]] BBS (KAM-BBS)''.


1. Die Zielvereinbarung wird der erweiterten Schulleitung bekannt gemacht und besprochen;
[[Category:S02 Strategien und Ziele abstimmen]]
 
[[Category:S04 Zielvereinbarungen schließen]]
2. Der Schulleiter stellt die wesentlichen Aspekte auf der folgenden Gesamtkonferenz vor;
[[Category:F07 Schulleitungshandeln evaluieren]]
 
[[Category:Schulleitung]]
3. Betreffen Elemente der Zielvereinbarung einzelne Bildungsgänge oder Fachgruppen, werden die jeweiligen Gruppen schulintern in den Zielvereinbarungsprozess (top-down) eingebunden;
 
4. Alle Bildungsgänge berücksichtigen für den kommenden Zielvereinbarungsprozess Ziele, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen wurden und machen diese als solche kenntlich;
 
5. Nach vier Jahren ruft die Schulleitung als Vorbereitung auf die nächste Zielvereinbarung die Maßnahmen und den Zielerreichungsgrad der Bildungsgänge über einen Statusbericht ab.  

Aktuelle Version vom 5. Februar 2024, 16:39 Uhr

MK-Zielvereinbarung
Organisation Schulleitung
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Zielvereinbarung

In Niedersachsen sind alle öffentlichen berufsbildenden Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem-BBS zu implementieren, das neben dem verbindlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) 2022 auf dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022 basiert.

Der Strategische Handlungsrahmen als „Steuerungsinstrument“ des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) greift die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in der beruflichen Bildung auf und verdeutlicht bildungspolitische Schwerpunktsetzungen der nächsten Jahre. Für die berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren gilt es, die langfristigen Aufträge „Lernen in der digitalen Welt“ und „Demokratiebildung stärken“ umzusetzen.

Die zukünftige Ausrichtung der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren erfolgt entlang der vier verbindlichen strategischen Handlungsfelder des Handlungsrahmens:

  • Schulische Profile schärfen
  • Qualitätsmanagement implementieren
  • Schulkultur leben
  • Kooperationen ausbauen

Diese Handlungsfelder werden über verbindliche strategische Ziele konkretisiert. Die operative Ausgestaltung und schulindividuelle Profilbildung liegen weiterhin in der Verantwortung der berufsbildenden Schulen.

Das verbindliche Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) 2022 als wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems BBS in Niedersachsen ist direkt verzahnt mit dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022. Die sieben Qualitätsbereiche des KAM-BBS 2022 können in den vier strategischen Handlungsfeldern des Strategischen Handlungsrahmens abgebildet werden. Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule fokussieren

Berufsbildende Schulen gestalten und implementieren ihre schulischen Prozesse entlang der Qualitätsbereiche des KAM-BBS 2022. Der Qualitätsentwicklungsprozess-BBS, der bei der Ausgestaltung der Kernaufgaben durchlaufen wird, sichert die zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren.

Aktuelles Verfahren

Der Zielvereinbarungsprozess orientiert sich an folgenden Vorgaben:

Die Schulleitung führt im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit der übergeordneten Behörde Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen und eventuell vorliegende Ergebnisse anderer externer Evaluationen herangezogen.

Bei der entsprechend den Handreichung (s.o.) mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung durchgeführten Zielvereinbarungen wird der Landkreis Osnabrück, vertreten durch die Fachdienstleitung Schulen (FD 4), im Rahmen des Prozesses ins Benehmen gesetzt. Die so vereinbarten Ziele werden in folgender Weise in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess berücksichtigt:

  1. Die Zielvereinbarung wird der erweiterten Schulleitung bekannt gemacht und besprochen;
  2. Der Schulleiter stellt die wesentlichen Aspekte auf der folgenden Gesamtkonferenz vor;
  3. Betreffen Elemente der Zielvereinbarung einzelne Bildungsgänge oder Fachgruppen, werden die jeweiligen Gruppen schulintern in den Zielvereinbarungsprozess (top-down) eingebunden;
  4. Alle Bildungsgänge berücksichtigen für den kommenden Zielvereinbarungsprozess Ziele, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen wurden und machen diese als solche kenntlich;
  5. Nach vier Jahren ruft die Schulleitung als Vorbereitung auf die nächste Zielvereinbarung die Maßnahmen und den Zielerreichungsgrad der Bildungsgänge über einen Statusbericht ab.

Das Verfahren wird jeweils von den Dezernenten des RLSB angestoßen.


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