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von Helene Kuznetsov

Reisekostenvergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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|Schlagworte=Reisekosten
|Schlagworte=Reisekosten, Reisekostenabrechnung, Reisekostenvergütung
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Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). Für die Angestellten werden die Reisekosten gem. § 23 Absatz 4 TV-L entsprechend der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen erstattet.


==Formulare==
==Formulare==
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Dienstreise%20Antrag.pdf Antrag Dienstreise]
Antrag [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Abrechnung%20Dienstreise-Fortbildung.pdf Reisekostenvergütung]


[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Vertretungsplanung.pdf Vertretungsplan]
Ohne einen vorherigen genehmigten [[Dienstreise|Dienstreiseantrag]] kann kein Antrag auf Reisekostenvergütung gestellt werden. Außnahme: generelle Dienstreisegenehmigung
 
Beantragung des [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/01%20Formulare/Bescheinigung%20zum%20Kauf%20von%20GKR-Fahrscheinen%20f%C3%BCr%20Schulen.pdf Großkundenrabatts der Bahn]<br />
==Verfahren==
==Verfahren==


#Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung,etc.)
#Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekostenvergütung, '''Originalbelege (Abrechnung erfolgt immer gemäß Dienstreisegenehmigung!)'''
#Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt durchführen
#Antrag in den Eingangskorb der Verwaltung (Hilker) '''spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise/ Fortbildung!'''
#'''Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt''' Antrag im Eingangskorb des Abteilungsleiters
#Überweisung des Betrages durch die Verwaltung
#Genehmigung der Verwaltung per E-Mail abwahrten
#Dienstreise durchführen
#[[Reisekosten]] abrechnen




==Hinweise==
==Hinweise==
'''Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!'''


===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung===
===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung===
[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/gueltig-ab-01-02.2017/leitfaden-genehmigung-von-dienstreisen.pdf/@@download/file/2020-12-21%20Leitfaden%20Genehmigung%20DR.pdf Leitfaden] Genehmigung von Dienstreisen (RLSB)
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/dienstliche-belange/dienstreisen/genehmigung-und-abrechnung Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen]
 
[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/genehmigung-dienstreisen Alle Hinweise zu Dienstreisen] auf den Internet-Seiten der RLSB


===Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln===
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/finanzen/abrechnung-fobi Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen]


Grundsätzlich sind Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (2. Klasse) durchzuführen.


Bei der Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln sind alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Geschäftskundenrabatt des Landes Niedersachsen oder der BahnCard bzw. BahnCard Business, ggf. Wochen-Monatstickets oder das „Niedersachsenticket“ auszunutzen. Fahrkarten mit Nutzung des Großkundenrabatts können nur am Schalter gekauft werden, nicht online.


===Gründe einer Dienstreise===
<br />
Fortbildung (FB), Dienstreise (DR), Praktikumsbetreuung (PB), Betriebsbesichtigung (BS)<br />

Aktuelle Version vom 21. März 2024, 12:34 Uhr

Reisekostenvergütung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten, Reisekostenabrechnung, Reisekostenvergütung


Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). Für die Angestellten werden die Reisekosten gem. § 23 Absatz 4 TV-L entsprechend der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen erstattet.

Formulare

Antrag Reisekostenvergütung

Ohne einen vorherigen genehmigten Dienstreiseantrag kann kein Antrag auf Reisekostenvergütung gestellt werden. Außnahme: generelle Dienstreisegenehmigung

Verfahren

  1. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekostenvergütung, Originalbelege (Abrechnung erfolgt immer gemäß Dienstreisegenehmigung!)
  2. Antrag in den Eingangskorb der Verwaltung (Hilker) spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise/ Fortbildung!
  3. Überweisung des Betrages durch die Verwaltung


Hinweise

Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen

Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen