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<br />Teilzeitbeschäftigung kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden und wirft häufig organisatorische, rechtliche und schulinterne Fragen auf. Auf dieser Seite sind dazu zentrale Informationen, Hinweise und weiterführende Materialien gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die [[Gleichstellungsbeauftragte|Gleichstellungsbeauftragten]]. | <br />Teilzeitbeschäftigung kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden und wirft häufig organisatorische, rechtliche und schulinterne Fragen auf. Auf dieser Seite sind dazu zentrale Informationen, Hinweise und weiterführende Materialien gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die [[Gleichstellungsbeauftragte|Gleichstellungsbeauftragten]]. | ||
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Der Teilzeiterlass enthält die maßgeblichen Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und bildet eine wichtige Grundlage für schulische Absprachen. | Der Teilzeiterlass enthält die maßgeblichen Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und bildet eine wichtige Grundlage für schulische Absprachen. | ||
=== [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/ | === [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/3%20Teilzeit/Erwartungshorizont%20Unterrichtseinsatz%20Teilzeitbesch%C3%A4ftigte%20vom%2002.07.2019.pdf?show=true Erwartungshorizont Teilzeitbeschäftigte BBS BSB] === | ||
Der schulische Erwartungshorizont zur Teilzeit wurde zwischen Schulleitung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Er dient als Orientierung für verlässliche Absprachen zum Unterrichtseinsatz von Teilzeitbeschäftigten. | Der schulische Erwartungshorizont zur Teilzeit wurde zwischen Schulleitung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Er dient als Orientierung für verlässliche Absprachen zum Unterrichtseinsatz von Teilzeitbeschäftigten. | ||
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== Antragsfristen == | == Antragsfristen == | ||
Der [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Antrag%20Teilzeitbesch%C3%A4ftigung%2C%20Urlaub%20ohne%20Bez%C3%BCge%2C%20Elternzeit.pdf?show=true Teilzeitantrag] ist spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen (außer bei Teilzeit in Elternzeit). So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der '''Abteilungsleitung''' zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/arbeitszeit/lehrkraefte/teilzeit-bu hier]. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden. | |||
== '''Weitere Informationen | == '''Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen der Teilzeit:''' == | ||
* Das '''[https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/6dff9411-6329-3900-bbca-1fcfc43924e4 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)]''' enthält unter anderem Regelungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sowie zur Teilzeitarbeit und familiengerechter Arbeitsgestaltung. | |||
* Das '''[https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/gleichstellungsbeauftragte-sowie-personalraete-und-schwerbehindertenvertretung/gleichstellungsbeauftragte/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)]''' schafft den allgemeinen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Benachteiligung und ist auch für Fragen der Gleichbehandlung im schulischen Kontext relevant. | |||
* Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)] für Beamte zur Verfügung. | * Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)] für Beamte zur Verfügung. (Link wieder aktuell?) | ||
* [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] | * Der [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] enthält besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. (Link aktuell?) | ||
* | * Die Hinweise zu den [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/3%20Teilzeit/Links-Teilzeit-und-Altersvorsorge_GL_2024-09-13.pdf?show=true Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit] geben einen Überblick über mögliche Folgen für die Versorgung'''.''' | ||
Aktuelle Version vom 20. April 2026, 07:38 Uhr
| Teilzeit | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | Kuznetsov |
| Information | Information |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Teilzeit, Elternzeit, Teilzeitantrag |
Teilzeitbeschäftigung kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden und wirft häufig organisatorische, rechtliche und schulinterne Fragen auf. Auf dieser Seite sind dazu zentrale Informationen, Hinweise und weiterführende Materialien gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Teilzeiterlass
Der Teilzeiterlass enthält die maßgeblichen Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und bildet eine wichtige Grundlage für schulische Absprachen.
Erwartungshorizont Teilzeitbeschäftigte BBS BSB
Der schulische Erwartungshorizont zur Teilzeit wurde zwischen Schulleitung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Er dient als Orientierung für verlässliche Absprachen zum Unterrichtseinsatz von Teilzeitbeschäftigten.
Arten von Teilzeit
Teilzeit kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden. Dazu gehören insbesondere Teilzeit aus familiären Gründen und Teilzeit in Elternzeit. Die jeweilige Form der Teilzeit kann unterschiedliche Auswirkungen auf Antragstellung, Einsatz und Rahmenbedingungen haben. Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Antragsfristen
Der Teilzeitantrag ist spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen (außer bei Teilzeit in Elternzeit). So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag hier. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.
Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen der Teilzeit:
- Das Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) enthält unter anderem Regelungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sowie zur Teilzeitarbeit und familiengerechter Arbeitsgestaltung.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schafft den allgemeinen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Benachteiligung und ist auch für Fragen der Gleichbehandlung im schulischen Kontext relevant.
- Das NLBV stellt ein Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) für Beamte zur Verfügung. (Link wieder aktuell?)
- Der RdErl. d. MK v. 7.4.2017 enthält besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. (Link aktuell?)
- Die Hinweise zu den Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit geben einen Überblick über mögliche Folgen für die Versorgung.