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von Martina Kalvelage

Teilzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Antragsfristen''': Der [https://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/148.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=030_039 Teilzeitantrag] ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen.
* '''Antragsfristen''': Der [https://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/148.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=030_039 Teilzeitantrag] ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen.
* '''Arten von Teilzeit:''' Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten.
* '''Arten von Teilzeit:''' Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten.
* '''[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Erwartungshorizont%20Unterrichtseinsatz%20Teilzeitbesch%C3%A4ftigte%20vom%2002.07.2019.pdf Erwartungshorizont]''' zum unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten.
* '''[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Erwartungshorizont%20Unterrichtseinsatz%20Teilzeitbesch%C3%A4ftigte%20vom%2002.07.2019.pdf Erwartungshorizont]''' zum unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten an der BBS-Bersenbrück.
* '''Weitere Informationen/ rechtl. Grundlagen der Teilzeit:'''  
* '''Weitere Informationen/ rechtl. Grundlagen der Teilzeit:'''  
** Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)] für Beamte zur Verfügung.
** Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)] für Beamte zur Verfügung.

Aktuelle Version vom 1. April 2025, 09:58 Uhr

Teilzeit
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung Kuznetsov
Information Information
Verantwortlich Kalvelage
Schlagworte Teilzeit



Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.