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von Helene Kuznetsov

Teilzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Juli 2025, 11:53 Uhr

Teilzeit
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung Kuznetsov
Information Information
Verantwortlich Kalvelage
Schlagworte Teilzeit



Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.

  • Antragsfristen: Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag hier. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.
  • Arten von Teilzeit: Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
  • Erwartungshorizont zum unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten an der BBS-Bersenbrück.
  • Weitere Informationen/ rechtl. Grundlagen der Teilzeit: