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von Thomas Kohne

Versicherungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Schüler*innen ==
== Schüler*innen ==
Unfälle von Schülern gehören zum Schulalltag. Dabei stehen in 1. Linie Verletzungen beim Sport oder auf dem Schulhof im Vordergrund.
=== Schlägerei ===
Auch gegenseitige Übergriffe von Schülern finden leider nahezu täglich statt. Nicht selten kommt es dabei zu ernsthaften Verletzungen, die unter Umständen weitreichende und vor allem teure Behandlungskosten zur Folge haben.
Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, sind als sogenannte Schulunfälle zu qualifizieren (vgl. GUV-SI80303 sowie 8047). Verletzungen von Schülern untereinander durch Raufereien oder gewalttätige Übergriffe werden ebenfalls als solche Schulunfälle angesehen. Anstelle des Verursachers des Schadens tritt die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) für die Haftung und den Ausgleich des Schadens ein. Die Regelungen der §§ 104 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII regeln das sogenannte Haftungsprivileg. Schadenersatzansprüche von Schülern untereinander sind damit ausgeschlossen (vgl. § 106 Abs. 1 Ziff. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII. i. V. m. § 105 Abs. 1 SGB VII).


=== Praktikum ===
=== Praktikum ===
Der KAS Hannover hat 2017 ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/03%20Leitf%C3%A4den/vor%202021/12_Informationen_Versicherung_2-j_hrigeFOS_KSA.pdf Merkblatt] zum Versicherungsschutz herausgegeben.
Der KAS Hannover hat 2017 ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/03%20Leitf%C3%A4den/vor%202021/12_Informationen_Versicherung_2-j_hrigeFOS_KSA.pdf Merkblatt] zum Versicherungsschutz herausgegeben. Bei einem Unfall im Rahmen eines Praktikums ist neben der Unfallanzeige ein Fragebogen zum Praktikum auszufüllen. Diesen Fragenbogen erhält die Schule über den postalischen Weg. Er muss dem GUVH per Email oder auf dem postalischen weg zugeschickt werden. 


== Formulare ==
== Formulare ==
[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Unfallanzeige%20Sch%C3%BCler.pdf Unfallanzeige Schüler:innen]<br />
[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Unfallanzeige%20Sch%C3%BCler.pdf Unfallanzeige Schüler:innen]<br />

Aktuelle Version vom 20. November 2024, 11:38 Uhr

Versicherungsschutz
Organisation Verwaltung
Information Information
Verantwortlich Mehlich
Schlagworte Versicherungsschutz, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallanzeige


Mitglieder der Schulgemeinschaft können abhängig von dem Versicherungsschaden durch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) oder den Kommunalen Schadenausgleich (KAS) versichert sein. Ansprechpartner in der BBS sind entweder Herr Mehlich oder Frau Kuznetsov. Die Unfallversicherung hat in einer Broschüre die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Unfallanzeige

Eine Unfallanzeige ist zeitnah Herrn Mehlich, Frau Bornhorst oder Frau Apel zu melden. Die Meldung an den GUVH erfolgt über das Extranet der GUVH. Anschließend wird die Unfallanzeige in Papierform im Ordner "Unfälle Schüler:innen" in der Verwaltung abgelegen.

Schüler*innen

Unfälle von Schülern gehören zum Schulalltag. Dabei stehen in 1. Linie Verletzungen beim Sport oder auf dem Schulhof im Vordergrund.

Schlägerei

Auch gegenseitige Übergriffe von Schülern finden leider nahezu täglich statt. Nicht selten kommt es dabei zu ernsthaften Verletzungen, die unter Umständen weitreichende und vor allem teure Behandlungskosten zur Folge haben.

Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, sind als sogenannte Schulunfälle zu qualifizieren (vgl. GUV-SI80303 sowie 8047). Verletzungen von Schülern untereinander durch Raufereien oder gewalttätige Übergriffe werden ebenfalls als solche Schulunfälle angesehen. Anstelle des Verursachers des Schadens tritt die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) für die Haftung und den Ausgleich des Schadens ein. Die Regelungen der §§ 104 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII regeln das sogenannte Haftungsprivileg. Schadenersatzansprüche von Schülern untereinander sind damit ausgeschlossen (vgl. § 106 Abs. 1 Ziff. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII. i. V. m. § 105 Abs. 1 SGB VII).

Praktikum

Der KAS Hannover hat 2017 ein Merkblatt zum Versicherungsschutz herausgegeben. Bei einem Unfall im Rahmen eines Praktikums ist neben der Unfallanzeige ein Fragebogen zum Praktikum auszufüllen. Diesen Fragenbogen erhält die Schule über den postalischen Weg. Er muss dem GUVH per Email oder auf dem postalischen weg zugeschickt werden.

Formulare

Unfallanzeige Schüler:innen