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Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden. | Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden. | ||
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Schüler, die keine [[Medium:Erklärung.pdf|<u>Erklärung nach § 43 IfSG.pdf</u>]] abgegeben haben, erhalten somit auch kein Zertifikat. Da kümmern sich die SuS nun selbstständig drum , oder die Lehrkraft begleitet sie durch den Prozess. Sind die SuS unterwiesen und die Erklärungen abgegeben, so kann die Datei für das Gesundheitsamt durch Herrn Nieberding erstellt werden. Die Erklärungen werden gesammelt zum Gesundheitsamt gegeben und ein paar Tage später können die Schüler die Zertifikate erhalten. | |||
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Ab dem '''Schuljahr 2025/26''' soll die Gesundheitsbelehrung '''ausschließlich''' für die SuS durchgeführt werden, die eine Bescheinigung '''zwingend benötigen'''. | |||
Für die Belehrung muss sich jede(r) SuS separat über BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt.) | |||
Im Belehrungsprozess wird ein Dokument zur Kostenbefreiung (Bescheinigung der BBS) hochgeladen. | |||
Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort ausgedruckt werde. | |||
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Aktuelle Version vom 30. August 2024, 12:49 Uhr
Die Gesundheitsbelehrung der Schülerinnen und Schüler dient zum Nachweis für Schulpraktika in Bereichen, in denen der Umgang mit Lebensmitteln in besonderem Maße den hygienischen Bedingungen genügen muss.
Im Regelfall wird die Belehrung zu Schuljahresbeginn von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen und Kollegen durchgeführt. Das kann im Klassenverbund geschehen oder auch mit mehreren Klassen gemeinsam.
Der administrative Teil:
Es werden Klassenlisten der zu belehrenden Klassen erstellt und in die Fächer der Klassenlehrkräfte gelegt. Der Zeitpunkt ist frühestens eine Woche nach Schulstart, sobald sich die Klassenzusammensetzungen konsolidiert haben. Die Sus kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte. Die Teilnahme an der Belehrung bestätigen sie bei Durchführung durch Unterschrift.
Die Klassenlehrkräfte besorgen sich die Erklärung nach § 43 IfSG.pdf und geben sie an die Schüler aus. Bitte sorgen Sie für das deutliche und vollständige Ausfüllen! Die Erklärungen werden nach durchgeführter Belehrung alphabetisch gesammelt mit der Klassenliste bei Herrn Nieberding abgegeben. Schüler, die keine Erklärung abgegeben haben, sind zu markieren! Es werden nur für die SuS Bescheinigungen erstellt, die auch die Erklärung abgegeben haben! Daher ist es wichtig, möglichst alle Erklärungen eingeholt und gesammelt zu haben. Schüler, welche die Erklärung abgegeben, aber bei der Belehrung gefehlt haben, sind von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen nachzuschulen.
Die Klassenliste verbleibt in der Schule. Auf Basis der zurückgegebenen Erklärungen erstellt Herrn Nieberding einen Datensatz zur Beantragung der Bescheinigungen. Erklärungen in Papierform und digitale Klassendatensätze werden an das Gesundheitsamt gegeben.
Sobald die Schule die Bescheingungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung mit der Klassenliste ins Fach gelegt. Die Originale behält die Klssenlehrkraft und die Schüler bekommen eine Kopie!
Gültigkeit des Zertifikates: Das Gesundheitszertifikat gilt für Schüler*innen der BBS BSB zwei Jahre und kann mehrfach (Kopie) ausgegeben werden.
Zur Durchführung der Gesundheitsbelehrung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Hier der Prozess in Stichworten:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/
Service digital --> Belehrungen Infektionsschutz
Haken Datenschutz --> BundID
Anmelden --> Benutzername & Passwort --> Weiter mit Benutzername und Passwort
Benutzer: Lehrkraft --> PW: Gesund24# --> Weiter
Seite des Gesundheitsdienstes --> Neuen Antrag beginnen
Direkt auf 1.3 springen --> Video 1 (1.3) bis Video 5 (1.7) ansehen und Fragen lösen.
Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.
Wenn ...... dann ......
Schüler, die keine Erklärung nach § 43 IfSG.pdf abgegeben haben, erhalten somit auch kein Zertifikat. Da kümmern sich die SuS nun selbstständig drum , oder die Lehrkraft begleitet sie durch den Prozess. Sind die SuS unterwiesen und die Erklärungen abgegeben, so kann die Datei für das Gesundheitsamt durch Herrn Nieberding erstellt werden. Die Erklärungen werden gesammelt zum Gesundheitsamt gegeben und ein paar Tage später können die Schüler die Zertifikate erhalten.
Ausblick: (lt. Auskunft des Gesundheitsamtes. Wann das komplett umgesetzt wird, ist abzuwarten.)
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll die Gesundheitsbelehrung ausschließlich für die SuS durchgeführt werden, die eine Bescheinigung zwingend benötigen.
Für die Belehrung muss sich jede(r) SuS separat über BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt.)
Im Belehrungsprozess wird ein Dokument zur Kostenbefreiung (Bescheinigung der BBS) hochgeladen.
Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort ausgedruckt werde.