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von Helene Kuznetsov

Teilzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt] für Beamte zur Verfügung.
Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt] für Beamte zur Verfügung.


[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] : Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.


Im[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Teilzeiterlass%20Plakat.pdf?show=true Plakat zur Teilzeit] gibt es wichtige Informationen.
Im [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Teilzeiterlass%20Plakat.pdf?show=true Plakat zur Teilzeit] gibt es wichtige Informationen.

Aktuelle Version vom 30. Juli 2024, 07:30 Uhr

Teilzeit
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kalvelage
Schlagworte Teilzeit



Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.

Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen.

Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.

Das NLBV stellt ein Merkblatt für Beamte zur Verfügung.

RdErl. d. MK v. 7.4.2017 : Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.

Im Plakat zur Teilzeit gibt es wichtige Informationen.