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}}Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Mögliche Anlässe sind in einer [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren | }}Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Mögliche Anlässe sind in einer [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/Formular%C3%BCbersicht.xlsx?show=true Übersicht] dargestellt. | ||
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=== Nutzung privater PKW === | === Nutzung privater PKW === | ||
Für Fahrten mit privaten Kfz wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Diese beträgt | Für Fahrten mit privaten Kfz wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Diese beträgt 0,25 € je gefahrenen Kilometer, maximal jedoch nur 125,00 € je Dienstreise (§ 5 II NRKVO). | ||
Wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse (Mitnahme weiterer Personen, schlechte Anbindung mit öff. Verkehrsmitteln, Vermeidung von Unterrichtsausfällen, schweres Gepäck etc.) an der Nutzung des privaten Kfz festgestellt wurde (Begründung auf Antrag zwingend notwendig), beträgt die Wegstreckenentschädigung 0,38 € je gefahrenen Kilometer. Eine Obergrenze gibt es in diesem Fall nicht (§ 5 III NRKVO). [https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/modernisierung-der-reisekostenverordnung-236270.html (Modernisierung der Reisekosten)] | |||
Sachschadenersatz wird nur gewährt, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse festgestellt oder im Einzelfall zugesagt wurde. Ausführliche Hinweise finden Sie in den [https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/9bf98915-8cd5-3a59-9540-1bc22f8bfdcb Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung]. | Sachschadenersatz wird nur gewährt, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse festgestellt oder im Einzelfall zugesagt wurde. Ausführliche Hinweise finden Sie in den [https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/9bf98915-8cd5-3a59-9540-1bc22f8bfdcb Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung]. | ||
===Gründe einer Dienstreise=== | ===Gründe einer Dienstreise=== |
Aktuelle Version vom 5. Dezember 2024, 07:52 Uhr
Dienstreise | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Dienstfahrt |
Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Mögliche Anlässe sind in einer Übersicht dargestellt.
Formular
Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn
Hinweis: In bestimmten Fällen ist es sinnvoll eine generelle Dienstreisegenehmigung zu beantragen.
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, sonstige Materialien (z.B. Einladung, Anmeldung, etc.)
- Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt vermerken
- Mindestens sieben Tage vor Dienstantritt Antrag beim Abteilungsleiter (Eingangskorb) abgeben
- Genehmigung der Verwaltung per e-Mail abwarten
- Dienstreise durchführen
- Reisekostenvergütung beantragen
Hinweise
Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen
Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Grundsätzlich sind Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (2. Klasse) durchzuführen.
Bei der Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln sind alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Geschäftskundenrabatt des Landes Niedersachsen oder der BahnCard bzw. BahnCard Business, ggf. Wochen-Monatstickets oder das „Niedersachsenticket“ auszunutzen. Fahrkarten mit Nutzung des Großkundenrabatts können nur am Schalter gekauft werden, nicht online.
Nutzung privater PKW
Für Fahrten mit privaten Kfz wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Diese beträgt 0,25 € je gefahrenen Kilometer, maximal jedoch nur 125,00 € je Dienstreise (§ 5 II NRKVO).
Wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse (Mitnahme weiterer Personen, schlechte Anbindung mit öff. Verkehrsmitteln, Vermeidung von Unterrichtsausfällen, schweres Gepäck etc.) an der Nutzung des privaten Kfz festgestellt wurde (Begründung auf Antrag zwingend notwendig), beträgt die Wegstreckenentschädigung 0,38 € je gefahrenen Kilometer. Eine Obergrenze gibt es in diesem Fall nicht (§ 5 III NRKVO). (Modernisierung der Reisekosten)
Sachschadenersatz wird nur gewährt, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse festgestellt oder im Einzelfall zugesagt wurde. Ausführliche Hinweise finden Sie in den Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung.
Gründe einer Dienstreise
Fortbildung (FB), dienstlich veranlasste Reise (z.B. Dienstbesprechungen, regionale Treffen etc.) (DR), Praktikumsbetreuung (PB), Unterrichtsverlagerung (z.B. Betriebsbesichtigung)
Dienstreisen ins europäische Ausland
Bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstreisen innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen,der Schweiz, das Vereinigte Königreich Großbritanien oder Nordirland ist eine A1-Bescheinigung notwendig.