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von Thomas Kohne

Arbeitsschutz/Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Mehlich ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:


* Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
* Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe

Aktuelle Version vom 10. Juni 2024, 08:33 Uhr

Arbeitsschutz/Erste Hilfe
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Schütte
Schlagworte Erste Hilfe


Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:

  • Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
  • Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
  • Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
  • Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
  • Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
  • Bereitstellung von Verbandsbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
  • Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
  • Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
  • Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
  • Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung

Informationen zur Ersten Hilfe

Erste Hilfe (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)

DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

DGUV Information 204-008 | Handbuch zur ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder