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Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben: | |||
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* Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen | * Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen | ||
* Bereitstellung von | * Bereitstellung von Verbandsbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation | ||
* Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen | * Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen | ||
* Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums | * Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums | ||
* Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule | * Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule | ||
* Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung | * Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung | ||
=== Informationen zur Ersten Hilfe === | |||
[https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/uebergreifende-themen/erste-hilfe Erste Hilfe (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)] | |||
[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1421 DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen] | |||
[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2769 DGUV Information 204-008 | Handbuch zur ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder] | |||
[[Category:B12 Präventiv arbeiten]] | [[Category:B12 Präventiv arbeiten]] |
Aktuelle Version vom 10. Juni 2024, 08:33 Uhr
Arbeitsschutz/Erste Hilfe | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Information |
Verantwortlich | Schütte |
Schlagworte | Erste Hilfe |
Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
- Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
- Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
- Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
- Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
- Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
- Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
- Bereitstellung von Verbandsbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
- Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
- Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
- Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
- Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung
Informationen zur Ersten Hilfe
Erste Hilfe (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)