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von Helene Kuznetsov

A1-Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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|Schlagworte=A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt
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}}Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
}}Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter bzw. Beamter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Dadurch umgeht man den Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen und vermeidet Doppelzahlungen. Die A1-Bescheinigung wird innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigt.  
Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen.
Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen sind verpflichtet diese Bescheinigung in Papierform mitzuführen.
 
==Zuständigkeiten==
Für gesetzlich versicherte Mitarbeiter ist die A1-Bescheinigung über die Krankenkasse zu beantragen. Dies gilt auch für freiwillig- oder familienversicherte.
 
Bei privat versicherten Mitarbeitern ist die Deutsche Rentenversicherung für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig.
 
==Verfahren==
Ist eine Dienstreise, Fortbildung oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich geplant, ist mit Beantragung der Dienreisegenehmigung eine Info mit den Daten der Reise an Frau Kuznetsov zu geben. Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt durch Frau Kuznetsov (elektronisches Verfahren). Die Lehrkraft erhält die Bescheinigung nach Ausstellung in Papierform.

Aktuelle Version vom 14. Juni 2022, 07:34 Uhr

A1-Bescheinigung
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt

Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter bzw. Beamter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Dadurch umgeht man den Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen und vermeidet Doppelzahlungen. Die A1-Bescheinigung wird innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigt. Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen sind verpflichtet diese Bescheinigung in Papierform mitzuführen.

Zuständigkeiten

Für gesetzlich versicherte Mitarbeiter ist die A1-Bescheinigung über die Krankenkasse zu beantragen. Dies gilt auch für freiwillig- oder familienversicherte.

Bei privat versicherten Mitarbeitern ist die Deutsche Rentenversicherung für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig.

Verfahren

Ist eine Dienstreise, Fortbildung oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich geplant, ist mit Beantragung der Dienreisegenehmigung eine Info mit den Daten der Reise an Frau Kuznetsov zu geben. Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt durch Frau Kuznetsov (elektronisches Verfahren). Die Lehrkraft erhält die Bescheinigung nach Ausstellung in Papierform.