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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung | Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung | ||
Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig. | Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig. | ||
Persönlicher Schulbedarf: | |||
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2025: | |||
* für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro | |||
* für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro | |||
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst. | |||
Quelle: Serviceportal Niedersachsen | |||
Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. | Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. | ||
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen: | Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen: | ||
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/ | [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/2016-04-19_Antrag_Lernfoerderung-1.pdf Antrag auf außerschulische Lernförderung] | ||
'''Voraussetzungen''' | |||
<span><span><span>Ansprüche auf</span></span></span>: | |||
* <span><span><span><span>Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),</span></span></span></span> | |||
* <span><span><span><span>Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)</span></span></span></span> | |||
* <span><span><span><span>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</span></span></span></span> | |||
* <span><span><span><span>Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder</span></span></span></span> | |||
* <span><span><span><span>Wohngeld</span></span></span></span> | |||
An wen muss ich mich wenden? | '''An wen muss ich mich wenden?''' | ||
Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück. | Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück. | ||
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Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.: | Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.: | ||
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Studienkreis Nachhilfe Fürstenau | [https://www.studienkreis.de/nachhilfe-fuerstenau/ Studienkreis Nachhilfe Fürstenau] | ||
Studienkreis Nachhilfe Bramsche | [https://www.studienkreis.de/nachhilfe-bramsche/ Studienkreis Nachhilfe Bramsche] | ||
Schülerhilfe Bramsche | [https://www.schuelerhilfe.de/nachhilfe/bramsche/?gclid=EAIaIQobChMIwrP8iKux7QIVFywYCh2K1QwkEAAYASAAEgI3XPD_BwE Schülerhilfe Bramsche] | ||
Coachingbüro Knieper | [https://www.coaching-knieper.de/kontakt/ Coachingbüro Knieper] (DAZ Lehrerin): marlies_knieper@web.de | ||
<br /> | <br /> | ||
[[Category:B09 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern]] | |||
Aktuelle Version vom 10. November 2025, 07:34 Uhr
| Bildung und Teilhabe (BUT)/Außerschulische Lernförderung | |
|---|---|
| Organisation | Berufseinstieg |
| OE Verantwortung | Mehlich |
| Information | Prozess |
| Verantwortlich | Rolf |
| Schlagworte | BuT |
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung
Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
Persönlicher Schulbedarf:
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2025:
- für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
Quelle: Serviceportal Niedersachsen
Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich.
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:
Antrag auf außerschulische Lernförderung
Voraussetzungen
Ansprüche auf:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.
Im Landkreis Osnabrück ist somit die MaßArbeit kAöR die zuständige Behörde.
Bei Fragen z.B. zu der Antragstellung und Ausfüllhinweisen ist die die Schulsozialarbeit ansprechbar.
Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:
Studienkreis Nachhilfe Fürstenau
Studienkreis Nachhilfe Bramsche
Coachingbüro Knieper (DAZ Lehrerin): marlies_knieper@web.de