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von Thomas Kohne

Bildung und Teilhabe (BUT)/Außerschulische Lernförderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung


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Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:


[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/01%20Formulare/2016-04-19_Antrag_Lernfoerderung-1.pdf Antrag auf außerschulische Lernförderung]
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An wen muss ich mich wenden?
'''Voraussetzungen'''
 
<span><span><span>Ansprüche auf</span></span></span>:
 
* <span><span><span><span>Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),</span></span></span></span>
* <span><span><span><span>Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)</span></span></span></span>
* <span><span><span><span>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</span></span></span></span>
 
* <span><span><span><span>Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder</span></span></span></span>
* <span><span><span><span>Wohngeld</span></span></span></span>
 
 
'''An wen muss ich mich wenden?'''


Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.
Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.
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Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:
Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:


Ole e.V.
[https://www.ole-ev.de/ Ole e.V.]


Die Nachhilfeexperten
[http://www.nachhilfe-experten.de/ Die Nachhilfe Experten]


Studienkreis Nachhilfe Fürstenau
[https://www.studienkreis.de/nachhilfe-fuerstenau/ Studienkreis Nachhilfe Fürstenau]


Studienkreis Nachhilfe Bramsche
[https://www.studienkreis.de/nachhilfe-bramsche/ Studienkreis Nachhilfe Bramsche]


Schülerhilfe Bramsche
[https://www.schuelerhilfe.de/nachhilfe/bramsche/?gclid=EAIaIQobChMIwrP8iKux7QIVFywYCh2K1QwkEAAYASAAEgI3XPD_BwE Schülerhilfe Bramsche]


Coachingbüro Knieper
[https://www.coaching-knieper.de/kontakt/ Coachingbüro Knieper] (DAZ Lehrerin): marlies_knieper@web.de






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[[Category:B09 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern]]

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2023, 14:26 Uhr

Bildung und Teilhabe (BUT)/Außerschulische Lernförderung
Organisation Abteilung 5
Information Prozess
Verantwortlich Rolf
Schlagworte BuT


Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung


Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. 

Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:

Antrag auf außerschulische Lernförderung


Voraussetzungen

Ansprüche auf:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
  • Wohngeld


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.

Im Landkreis Osnabrück ist somit die MaßArbeit kAöR die zuständige Behörde.

Bei Fragen z.B. zu der Antragstellung und Ausfüllhinweisen ist die die Schulsozialarbeit ansprechbar.


Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:

Ole e.V.

Die Nachhilfe Experten

Studienkreis Nachhilfe Fürstenau

Studienkreis Nachhilfe Bramsche

Schülerhilfe Bramsche

Coachingbüro Knieper (DAZ Lehrerin): marlies_knieper@web.de