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von Gavin Rolf

Bildung und Teilhabe (BUT)/Außerschulische Lernförderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Schwerpunkt Lernförderung
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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung


Lernförderung


„Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.


Antrag auf Lernförderung
Persönlicher Schulbedarf:


„Es ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag erforderlich.
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2025:


* für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
* für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
Quelle: Serviceportal Niedersachsen
Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich.
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:


Hier wird der Link zum aktuellen Antrag eingefügt
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/2016-04-19_Antrag_Lernfoerderung-1.pdf Antrag auf außerschulische Lernförderung]
 
 
'''Voraussetzungen'''
 
<span><span><span>Ansprüche auf</span></span></span>:
 
* <span><span><span><span>Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),</span></span></span></span>
* <span><span><span><span>Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)</span></span></span></span>
* <span><span><span><span>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</span></span></span></span>
 
* <span><span><span><span>Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder</span></span></span></span>
* <span><span><span><span>Wohngeld</span></span></span></span>
 
 
'''An wen muss ich mich wenden?'''
 
Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.
 
Im Landkreis Osnabrück ist somit die MaßArbeit kAöR die zuständige Behörde. 
 
Bei Fragen z.B. zu der Antragstellung und Ausfüllhinweisen ist die die Schulsozialarbeit ansprechbar.
 
 
Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:
 
[https://www.ole-ev.de/ Ole e.V.]
 
[http://www.nachhilfe-experten.de/ Die Nachhilfe Experten]
 
[https://www.studienkreis.de/nachhilfe-fuerstenau/ Studienkreis Nachhilfe Fürstenau]
 
[https://www.studienkreis.de/nachhilfe-bramsche/ Studienkreis Nachhilfe Bramsche]


An wen muss ich mich wenden?
[https://www.schuelerhilfe.de/nachhilfe/bramsche/?gclid=EAIaIQobChMIwrP8iKux7QIVFywYCh2K1QwkEAAYASAAEgI3XPD_BwE Schülerhilfe Bramsche]


„Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
[https://www.coaching-knieper.de/kontakt/ Coachingbüro Knieper] (DAZ Lehrerin): marlies_knieper@web.de


Die Zuständigkeit bei einer Hilfebedürftigkeit nach SGB II und dem BKGG liegt beim örtlichen Jobcenter.“


Im Landkreis Osnabrück ist somit die MaßArbeit kAöR die zuständige Behörde.


Alternativ können Sie bei Fragen zu dem Thema auch die Schulsozialarbeit ansprechen.
<br />
[[Category:B09 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern]]

Aktuelle Version vom 10. November 2025, 07:34 Uhr

Bildung und Teilhabe (BUT)/Außerschulische Lernförderung
Organisation Berufseinstieg
OE Verantwortung Mehlich
Information Prozess
Verantwortlich Rolf
Schlagworte BuT


Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung


Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

Persönlicher Schulbedarf:

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2025:

  • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
  • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen

Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. 

Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:

Antrag auf außerschulische Lernförderung


Voraussetzungen

Ansprüche auf:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
  • Wohngeld


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.

Im Landkreis Osnabrück ist somit die MaßArbeit kAöR die zuständige Behörde.

Bei Fragen z.B. zu der Antragstellung und Ausfüllhinweisen ist die die Schulsozialarbeit ansprechbar.


Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:

Ole e.V.

Die Nachhilfe Experten

Studienkreis Nachhilfe Fürstenau

Studienkreis Nachhilfe Bramsche

Schülerhilfe Bramsche

Coachingbüro Knieper (DAZ Lehrerin): marlies_knieper@web.de