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von Janbernd Kröger

Auslagenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.
Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.


An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung '''nur nach Abstimmung mit der Verwaltung''' gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen [[Beschaffung|Beschaffungsunterlagen]] das [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Auslagenerstattung%20Landkreis.pdf?show=true Formular zur Auslagenerstattung] auszufüllen.
An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung '''nur nach Abstimmung mit der Verwaltung''' gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen [[Beschaffung|Beschaffungsunterlagen]] das [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Auslagenerstattung%20mit%20Einwilligungserkl%C3%A4rung%20Lehrkr%C3%A4fte.pdf?show=true Formular zur Auslagenerstattung] auszufüllen.

Aktuelle Version vom 11. März 2026, 08:17 Uhr

Auslagenerstattung
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Jahnke
Schlagworte Auslagenerstattung


Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.

An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung nur nach Abstimmung mit der Verwaltung gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen Beschaffungsunterlagen das Formular zur Auslagenerstattung auszufüllen.